Erbengemeinschaft bei Immobilien: Rechte und Pflichten

Jürg Furter
01.07.2026
Erbengemeinschaft bei Immobilien: Rechte und Pflichten

Wenn ich mit anderen eine Liegenschaft erbe, kann ich fast nichts allein entscheiden. In der Schweiz gehört die Immobilie bis zur Erbteilung allen Erben zusammen. Das heisst für mich: Verkauf, Vermietung, neue Hypothek oder grössere Änderungen brauchen meist das Okay von allen.

Damit ich Streit und Kosten im Griff halte, schaue ich von Anfang an auf diese Punkte:

  • Wer darf was entscheiden?
  • Wer nutzt die Liegenschaft?
  • Wer zahlt welche Kosten?
  • Will jemand übernehmen oder wird verkauft?
  • Welche Steuern fallen an?
  • Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?

Gerade in Aarau und Baden wird das bei Häusern und Wohnungen oft teuer. Hypothekarzinsen, Unterhalt, Versicherungen und Abgaben laufen weiter - auch wenn die Erben noch diskutieren. Dazu kommen je nach Nutzung Vermögenssteuer, Einkommenssteuer und später unter Umständen Grundstückgewinnsteuer. Und: Nach der Erbteilung kann die solidarische Haftung noch 5 Jahre nachwirken.

Wenn ich es auf den Punkt bringe, geht es fast immer um drei Wege:

Option Was das heisst Hauptpunkt
Gemeinsam behalten Die Erben bleiben zusammen Eigentümer Viele Entscheide blockieren
Übernahme durch einen Erben Eine Person übernimmt gegen Ausgleich Finanzierung muss passen
Verkauf an Dritte Die Liegenschaft wird verkauft und der Erlös geteilt Klare Lösung, aber emotional oft schwer

Was ich früh schriftlich festhalte, spart oft Geld und Ärger:

  • Nutzung der Liegenschaft
  • Kostenverteilung
  • Nutzungsentschädigung bei Alleinnutzung
  • Zuständigkeit für Bank, Verwaltung und Behörden
  • Wert der Liegenschaft als Basis für eine Übernahme oder einen Verkauf

Kurz gesagt: Bei einer geerbten Immobilie zählen klare Abmachungen, saubere Belege und ein früher Entscheid. Genau darum geht es im folgenden Text.

Rechte der Miterben bei einer geerbten Liegenschaft

Nach der rechtlichen Ausgangslage stellt sich zuerst die Frage, was die einzelnen Erben konkret dürfen.

Nutzung und Zugang zu Unterlagen

Bei einer geerbten Liegenschaft gilt ein einfacher Grundsatz: Entscheide und Informationen gehen alle Erben gemeinsam an. Deshalb kann jeder Erbe Einsicht in wichtige Unterlagen verlangen, etwa in Hypothekenauszüge, Versicherungspolicen, Unterhaltsabrechnungen und Mietverträge. Ohne diesen Einblick ist es kaum möglich, über das Haus oder die Wohnung sauber mitzuentscheiden.

Ein einzelner Erbe darf die Liegenschaft nicht ohne Zustimmung der anderen allein und exklusiv nutzen. Genau hier beginnt in vielen Erbengemeinschaften der Ärger. Nutzt eine Person die Liegenschaft allein, ist eine Nutzungsentschädigung geschuldet. Dieser Anspruch verjährt.

Verkauf, Vermietung und Übernahme: Wann alle zustimmen müssen

Wer die Unterlagen kennt, kann auch bei Fragen zu Nutzung, Vermietung oder Verkauf mitreden. Bei Verfügungen über die Liegenschaft gilt im Grundsatz: Oft müssen alle mitziehen. Je nach Massnahme reicht aber auch ein einzelner Erbe, eine Mehrheit oder eben die Zustimmung aller. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied.

Art der Massnahme Beispiele Erforderliche Zustimmung
Laufende Verwaltung Rechnungen bezahlen, kleine Reparaturen, Post bearbeiten Einzelner Erbe kann handeln
Wesentliche Entscheide Grössere Renovationen Mehrheit der Erben
Grundlegende Verfügungen Verkauf, neue Hypothek, Vermietung, Nutzungsänderung Alle Erben einstimmig

Das ist nicht nur ein formaler Punkt. Diese Rechte wirken direkt auf Kosten, Nutzung und die spätere Erbteilung. Wenn keine Einigung zustande kommt, bleiben meist nur drei Wege: die gemeinsame Fortführung, die Übernahme durch einen Erben mit Ausgleich oder der Verkauf.

Das Recht, die Erbteilung zu verlangen

Wenn sich die Erben nicht einigen, kippt das gemeinsame Halten der Liegenschaft oft in einen Streit über die Erbteilung. Jeder Erbe kann jederzeit die Erbteilung verlangen. Bei einer Liegenschaft bedeutet das in der Praxis nicht eine Teilung in Natur, sondern die Frage, ob jemand übernimmt, ob verkauft wird oder ob die Erben gemeinsam weitermachen.

Am saubersten ist es, wenn die Beteiligten ihre Einigung in einem Erbteilungsvertrag festhalten. Bei Liegenschaftsübertragungen braucht es eine öffentliche Beurkundung und eine Anpassung im Grundbuch. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Erbteilungsklage nötig werden. Das Gericht kann dann eine öffentliche Versteigerung anordnen. Das führt oft zu einem tieferen Erlös als ein freihändiger Verkauf.

Pflichten, Kosten und Steuern in der Erbengemeinschaft

Mit dem Erbfall übernehmen alle Erben nicht nur Rechte, sondern auch die Kosten, den Unterhalt und die Steuern rund um die Liegenschaft. Genau diese laufenden Lasten geben oft den Ausschlag: Bleibt die Immobilie in der Erbengemeinschaft, übernimmt sie jemand allein oder kommt es zum Verkauf? Wenn die Ausgaben hoch sind, drängt sich diese Entscheidung oft schneller auf.

Unterhaltspflichten, laufende Kosten und gemeinsame Haftung

Die Erbengemeinschaft muss die Liegenschaft ordnungsgemäss unterhalten. Dazu gehören Hypothekarzinsen, Versicherungen, Energie, Verwaltung und Abgaben.

Alle Erben haften solidarisch für diese Verpflichtungen – und zwar auch mit ihrem Privatvermögen. Das heisst ganz konkret: Ein Gläubiger kann den ganzen Betrag von nur einem einzelnen Erben verlangen. Wer mehr bezahlt als seinen Anteil, kann das intern von den anderen Miterben zurückfordern. Diese Haftung endet nicht sofort mit der Erbteilung, sondern gilt noch 5 Jahre weiter, sofern die Gläubiger nicht zustimmen.

Gerade hier liegt oft der Zündstoff. Wenn grössere Rechnungen anstehen und nicht im Voraus klar ist, wer welchen Anteil trägt, wird es schnell mühsam. Darum ist eine schriftliche Kostenregelung unter den Erben fast immer sinnvoll – am besten, bevor grössere Ausgaben anfallen.

Neben diesen laufenden Kosten spielt auch die steuerliche Seite eine grosse Rolle für die Frage, ob eine Immobilie auf Dauer tragbar ist.

Steuerliche Behandlung geerbter Liegenschaften in der Schweiz

Die Erbengemeinschaft ist steuerlich kein eigenes Subjekt. Jeder Erbe versteuert seinen Anteil am Vermögen und Ertrag in der persönlichen Steuererklärung.

Steuerart Wer zahlt Zeitpunkt Hinweis
Erbschaftssteuer Jeder Erbe Einmalig bei Erbfall Satz je nach Kanton, Verwandtschaftsgrad und Erbanteil; Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, Kinder in den meisten ebenfalls
Vermögenssteuer Jeder Erbe Jährlich Anteil am amtlichen Wert
Einkommenssteuer Jeder Erbe Jährlich Anteil an Mieteinnahmen oder Eigenmietwert, in der Regel 60 bis 70 % des marktüblichen Mietzinses
Grundstückgewinnsteuer Erbengemeinschaft bzw. Verkäufer Bei Verkauf Steueraufschub während des Erbgangs; bei späterem Verkauf an Dritte Berechnung ab dem ursprünglichen Kaufpreis des Erblassers

Wird die Liegenschaft selbst genutzt, fällt in der Regel ein steuerbarer Eigenmietwert an. Dieser liegt meist bei 60 bis 70 % des marktüblichen Mietzinses. Das wird gern unterschätzt, weil kein Geld fliesst, aber trotzdem Steuern anfallen.

Auch bei einem späteren Verkauf steckt oft mehr drin, als man auf den ersten Blick meint. Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Verkauf an Dritte ab dem ursprünglichen Kaufpreis des Erblassers berechnet. Dadurch kann eine latente Steuerlast entstehen, die ziemlich hoch ausfällt.

Für die interne Verteilung und für die Steuererklärung gilt deshalb: Ohne klare Unterlagen wird es schnell unübersichtlich.

Dokumentation und klare Abrechnung unter den Erben

Wer zahlt was? Wer hat Anspruch auf Rückerstattung? Diese Fragen lassen sich nur sauber klären, wenn alle Einnahmen, Ausgaben und Investitionen lückenlos dokumentiert werden.

Saubere Belege von Anfang an sind mehr als nur Papierkram. Sie sind die Grundlage für spätere Rückforderungen unter den Erben. Ohne schriftliche Nachweise lässt sich ein solcher Anspruch kaum durchsetzen. Die meisten kantonalen Steuerbehörden stellen dafür einen speziellen Fragebogen für unverteilte Erbschaften zur Verfügung. Er hilft dabei, gemeinsame Vermögenswerte und Erträge offen und nachvollziehbar auszuweisen.

Sinnvoll ist auch, früh eine Ansprechperson für Behörden, Bank und Verwaltung zu bestimmen.

Was tun mit der Liegenschaft: behalten, übernehmen oder verkaufen?

Erbengemeinschaft: Behalten, Übernehmen oder Verkaufen?

Erbengemeinschaft: Behalten, Übernehmen oder Verkaufen?

Sind Kosten, Steuern und Unterhalt geklärt, bleibt die eigentliche Frage: Was passiert mit der Liegenschaft? Behalten, innerhalb der Erbengemeinschaft übernehmen oder an Dritte verkaufen? Welche Lösung passt, hängt meist an drei Punkten: Einigkeit unter den Erben, Finanzierung und Marktwert.

Die drei Optionen im Vergleich: gemeinsam behalten, Übernahme oder Verkauf

Option Kernvorteil Hauptnachteil
Gemeinsam behalten Emotionaler Wert bleibt erhalten; Mieteinnahmen möglich Alle Entscheide brauchen Einstimmigkeit; solidarische Haftung
Übernahme durch einen Erben Liegenschaft bleibt in der Familie; klare Eigentumsverhältnisse Hoher Finanzbedarf; Hypothekenprüfung nötig
Verkauf an Dritte Klarer Schlussstrich; sofortige Liquidität für alle Verlust der Familienimmobilie; emotionale Hürde

In der Praxis scheitert die Übernahme oft an der Tragbarkeit. Banken prüfen, ob Zins, Amortisation und Unterhalt zusammen finanziell tragbar sind. Reicht das Einkommen nicht aus, fällt diese Option meist weg.

Vom Inventar zum unterzeichneten Vertrag

Steht die Richtung fest, sollte der Ablauf sauber geplant sein. Sonst wird aus einer klaren Idee schnell ein Durcheinander.

  • Erbbescheinigung einholen – sie ist für rechtliche Transaktionen und Grundbuchanpassungen erforderlich.
  • Hypotheken und Dienstbarkeiten prüfen.
  • Zustand und Renovationsbedarf einschätzen.
  • Neutrale Verkehrswertschätzung einholen – der amtliche Wert liegt oft unter dem Marktwert und taugt nicht als alleinige Basis.
  • Finanzielle und steuerliche Szenarien durchrechnen.
  • Erbteilungsvertrag beurkunden und Grundbuch anpassen.

Gerade die Verkehrswertschätzung wird gern unterschätzt. Doch genau hier liegt oft der Knackpunkt: Wenn der Preis zu tief angesetzt wird, fühlt sich ein Teil der Erben benachteiligt. Ist er zu hoch, platzt eine Übernahme an der Finanzierung. Eine neutrale Einschätzung hilft, den Boden unter den Füssen zu behalten.

Wann ein Immobilienspezialist sinnvoll ist

Wenn Wert, Finanzierung oder Vermarktung unklar sind, kann neutrale Fachunterstützung viel Ärger sparen. Vor allem bei Uneinigkeit unter den Erben oder bei einem schwer einschätzbaren Marktwert ist ein externer Blick oft Gold wert.

Bei solchen Fragen unterstützt Atanos AG im Aargau mit Verkehrswertschätzung, Verkaufsbegleitung und neutraler Käuferberatung.

Streitigkeiten lösen, vorausplanen und das Wichtigste im Überblick

Sobald Nutzung, Kosten und Steuern geklärt sind, wird schnell sichtbar, ob die Erbengemeinschaft im Alltag überhaupt entscheiden kann.

Häufige Konfliktquellen und wie man sie löst

Das Einstimmigkeitsprinzip bremst viele Erbengemeinschaften schon am Anfang aus: Eine einzige Person kann den Verkauf, die Vermietung oder grössere Renovationen stoppen.

Dazu kommen oft ganz praktische Probleme. Nicht alle Erben haben gleich viel Geld zur Verfügung. Manche hängen stark am Elternhaus, andere möchten lieber verkaufen. Dann gibt es Streit über den Marktwert oder darüber, ob jemand die Immobilie allein nutzt, ohne die Miterben zu entschädigen. Genau deshalb lohnt es sich, die Nutzung früh und klar zu regeln.

Bevor ein Fall vor Gericht landet, helfen oft einfachere Schritte weiter:

  • Mediation kann festgefahrene Gespräche wieder in Gang bringen.
  • Eine neutrale Wertermittlung nimmt viel Druck aus der Preisfrage.
  • Klare schriftliche Abmachungen schaffen Ordnung.

Kommt trotzdem keine Einigung zustande, kann jeder Erbe die gerichtliche Erbteilung verlangen. Eine Teilungsversteigerung bringt dabei meist weniger ein als ein freihändiger Verkauf.

Wie frühzeitige Nachlassplanung spätere Konflikte verhindert

Am meisten Ärger lässt sich vermeiden, wenn die Regelung schon zu Lebzeiten steht. Dafür sind Testament und Erbvertrag die wichtigsten Mittel.

Ein Testament kann festhalten, wer die Immobilie bekommen soll, ob eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht gilt oder ob die Liegenschaft verkauft werden soll. Ein Erbvertrag wird zusammen mit den betroffenen Erben abgeschlossen. Das passt besonders gut, wenn es um verbindliche Regeln zur Teilung und zum Ausgleich geht. So sinkt auch das Risiko späterer Anfechtungen. Wer zudem einen Willensvollstrecker einsetzt, macht die Abwicklung des Nachlasses oft deutlich einfacher.

Fazit: Was Erben früh anpacken sollten

Für die Praxis zählen vor allem diese Punkte:

  • Einstimmigkeit ist bei wichtigen Entscheiden nötig – vor allem bei Verkauf, Vermietung, grösseren Renovationen und bei der Aufnahme einer Hypothek.
  • Kosten, Nutzung und Entschädigungen sollten klar geregelt und schriftlich festgehalten werden.
  • Nutzungsentschädigungen bei alleiniger Nutzung sollte man früh schriftlich verlangen, weil die Frist 5 Jahre beträgt.
  • Mediation und neutrale Bewertung sind oft der bessere Weg als ein direkter Gang vor Gericht.
  • Nachlassplanung zu Lebzeiten hilft, spätere Blockaden zu vermeiden.

Klare Regeln und eine neutrale Bewertung sparen Zeit, Geld und viel Ärger.

FAQs

Wie lange dauert eine Erbteilung?

Die Dauer einer Erbteilung hängt vor allem davon ab, ob sich die Erben einigen. Weil das Gesetz keine festen Fristen vorgibt, kann der Ablauf sehr kurz sein oder sich über längere Zeit hinziehen.

Sobald Uneinigkeit ins Spiel kommt, dauert der Prozess meist länger. Das gilt vor allem dann, wenn ein Schlichtungsverfahren oder sogar eine Erbteilungsklage nötig wird. Eine aussergerichtliche Lösung ist in der Regel schneller und kostet meist weniger.

Was passiert bei einer überschuldeten Immobilie?

Mit dem Tod gehen sämtliche Aktiven und Passiven des Erblassers automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Dazu gehören auch bestehende Hypotheken.

Wenn ein Erbe die Liegenschaft übernehmen will, schaut die Bank die Bonität und Tragbarkeit genau an. Anders gesagt: Sie prüft, ob sich die Hypothek mit dem Einkommen und der finanziellen Lage der betreffenden Person tragen lässt.

Ist die Tragbarkeit nicht gegeben, kann die Bank die Hypothek kündigen. Das kann schnell Druck erzeugen, vor allem dann, wenn in der Erbengemeinschaft nicht alle am selben Strick ziehen.

Dazu kommt: Entscheide in der Erbengemeinschaft müssen einstimmig getroffen werden. Gerade bei Geldfragen ist es deshalb klug, früh miteinander zu sprechen und offene Punkte so rasch wie möglich zu klären.

Wer bestimmt den fairen Marktwert?

Den fairen Marktwert einer Immobilie in einer Erbengemeinschaft bestimmt in der Regel ein professionelles, unabhängiges Immobiliengutachten. Der amtliche Wert allein reicht für eine faire Erbteilung meist nicht aus.

Wenn alle Erben in den Bewertungsprozess einbezogen werden, schafft das Klarheit und stärkt das Vertrauen in den späteren Verkaufspreis. Atanos AG unterstützt im Aargau mit professioneller Immobilienbewertung, fundierten Marktanalysen und Transaktionsberatung.

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