
Das gemeinsame Zuhause war Plan für die Zukunft, nun steht es mitten in der Trennung. Wer eine Immobilie verkaufen bei Scheidung muss oder will, steht vor vielen offenen Fragen zu Geld, Zeit und Gefühlen. Ein Verkauf liegt oft nahe, aber es gibt Alternativen (Quelle: Vermögenszentrum). Hier sehen Sie, welche Wege es gibt und was Sie im Aargau vorher klären sollten.
Verkaufen, übernehmen oder gemeinsam bleiben
Bevor Sie ein Inserat planen, lohnt sich die Frage, ob einer von Ihnen das Haus oder die Wohnung behalten möchte. Auch ein befristetes gemeinsames Eigentum kommt in Frage. Beides hat Folgen für Geld und Alltag.
Ein Partner übernimmt
Wer übernimmt, muss den anderen Partner auszahlen. Dafür braucht es zuerst einen Wert, auf den sich beide einigen können. Der Wert führt oft zu Streit, deshalb lohnt sich eine Schätzung durch eine Fachperson. Danach rechnen Sie durch, wie hoch die Auszahlung ist und woher das Geld kommt. Ob eine Bank die Finanzierung mitträgt, also ob das Einkommen für Zins, Amortisation und Unterhalt reicht (Tragbarkeit), klären Sie am besten früh mit Ihrer Bank. Wie eine Übertragung im Kanton abläuft, beschreiben die Schritte der Eigentumsübertragung im Aargau.
Gemeinsam Eigentümer bleiben
Das kann eine Übergangslösung sein, etwa bis eine Entscheidung reift. Heikel wird es, wenn Fragen zu Kosten und Nutzung offen bleiben. Eine frühe Einigung in der Trennungsphase über Verbleib und Kostenaufteilung ist von Vorteil (Quelle: Walde). Lassen Sie die Regeln schriftlich von einer Fachperson prüfen.
Was vor dem Verkauf geklärt sein muss
Zuerst zählt, wem die Liegenschaft gehört und welcher Güterstand gilt. Beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird das während der Ehe Erwirtschaftete hälftig geteilt. Eingebrachte oder geerbte Liegenschaften bleiben Eigengut, gehören also weiter dem einen Partner. Ein Haus, das Sie vor der Ehe gekauft haben, wird daher anders behandelt als eines, das Sie gemeinsam erwirtschaftet haben. Wie sich Eigenmittel und Investitionen auswirken, gehört zu den Fragen an den Anwalt.
Gehört das Haus nur einem Partner, kann der andere ein befristetes Wohnrecht einfordern. Das kann den Verkauf zeitweise bremsen. Fehlt das Einverständnis eines Ehepartners, kann das den Verkauf sogar lange verhindern (Quelle: Walde). Kommen Sie nicht weiter, ziehen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht bei.
Neutrale Bewertung als gemeinsame Grundlage
Jeder sieht das Haus anders. Wer eine Zahl vorgibt, löst schnell Misstrauen aus. Ein Makler kann als neutrale, aussenstehende Person die Wertermittlung und den Verkauf erleichtern. Gut ist, wenn Sie beide das Ergebnis erhalten.
Welche Verfahren es gibt, erklärt der Vergleich der Bewertungsmethoden. Den Unterschied zwischen Marktwert und Steuerwert zeigt der Beitrag zu Verkehrswert und Steuerwert. Eine Ersteinschätzung des Werts können Sie gemeinsam anfordern.
Die Hypothek beim Verkauf in der Trennung
Beim Verkauf erhält jeder Partner meist die Hälfte des Erlöses. Für die Hypothek braucht es eine Lösung. Bei Festhypotheken, also Krediten mit fixer Laufzeit, kann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Das ist die Gebühr, wenn die Hypothek vor Ablauf beendet wird. Fragen Sie Ihre Bank früh nach den Bedingungen.
Zeichnet sich eine Scheidung ab, bleiben mit Saron-Hypothek (Zins richtet sich nach dem Geldmarkt) oder kurzer Festhypothek mehr Optionen offen. Zinsen erfahren Sie bei Ihrer Bank. Bei der Suche nach einer Finanzierung hilft auch die Hypothekarberatung.
Sind Eigentum, Wert und Hypothek geklärt, ist ein erstes Gespräch über das Vorgehen oft der sinnvolle nächste Schritt.
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Unverbindlich anfragenSteuern im Aargau und der Aufschub
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Laut Zofingen Treuhand sind im Aargau Rechtsgeschäfte unter Verheirateten, auch Abfindungen bei Scheidungen, von der Steuerpflicht ausgenommen. Es erfolgt ein Aufschub, und der Rechtsnachfolger (wer das Haus erhält) übernimmt Besitzdauer und Anlagekosten.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Bei einem Verkauf an Dritte fällt im Aargau in der Regel Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn an. Der Satz sinkt mit der Besitzdauer von 40 % im ersten Jahr auf 5 % nach 25 Jahren. Wer also lange im Haus wohnt, zahlt einen deutlich tieferen Satz. Zu den Anlagekosten, die den Gewinn mindern, zählen auch Vorfälligkeitsentschädigungen und Maklerprovisionen. Bei über 10 Jahren Besitzdauer können sie im Aargau pauschal angesetzt werden. Lassen Sie Ihren Fall von einem Treuhänder oder der Steuerverwaltung prüfen.
So läuft ein diskreter Verkauf in der Trennung ab
Bei Atanos powered by RE/MAX Aarau ist Jürg Furter Ihr fester Ansprechpartner. So müssen Sie nicht über Dritte kommunizieren. Wie Gespräche, Inserate und Besichtigungen in Ihrem Fall gestaltet werden, besprechen Sie vorab mit ihm.
Der allgemeine Ablauf eines Verkaufs steht in den Schritten zum Immobilienverkauf. Was von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe geschieht, zeigt der Beitrag von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Bei der Beurkundung wird die Hypothek in der Regel mit dem Kaufpreis abgelöst, den Rest teilen Sie nach der Vereinbarung auf. Den Zeitplan richten Sie nach Ihrer Lebenssituation, etwa nach dem Schuljahr der Kinder.
Checkliste für Anwalt, Treuhänder und Bank
Diese Liste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie hilft Ihnen, gut vorbereitet in die Gespräche zu gehen.
Unterlagen
- Grundbuchauszug
- Hypothekarvertrag mit Laufzeit und Restschuld
- Nachweise zur Finanzierung und zu den eingebrachten Eigenmitteln
- Belege über Investitionen und Renovationen
Fragen an die Anwältin oder den Anwalt
- Wie wirkt sich unser Güterstand auf das Haus aus?
- Kann ein befristetes Wohnrecht verlangt werden, und wie lange?
- Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?
Fragen an den Treuhänder
- Welche Grundstückgewinnsteuer ist bei einem Verkauf an Dritte zu erwarten?
- Was bedeutet der Aufschub bei einer Übernahme?
- Welche Anlagekosten kann ich geltend machen?
Fragen an die Bank
- Ist die Tragbarkeit für eine Übernahme allein gegeben?
- Wie hoch wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung?
- Welche Optionen bleiben bei kurzer Laufzeit offen?
Wie Atanos begleiten kann
Atanos powered by RE/MAX Aarau begleitet Menschen in Trennung oder Scheidung mit feinfühliger, diskreter Bewertung und Verkaufsbegleitung. Jürg Furter ist Ihr einziger Ansprechpartner, Sie können ihn auf der Seite Jürg Furter persönlich kennenlernen. Rechtliche und steuerliche Fragen liegen bei Anwalt und Treuhänder.
Wenn Sie wissen möchten, wie ein Verkauf bei Ihnen aussehen könnte, können Sie unverbindlich den Verkauf besprechen.
Häufige Fragen
Muss man bei einer Scheidung das Haus verkaufen?
Nein. Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung oder vorläufig gemeinsames Eigentum sind denkbar. Entscheidend sind Finanzierung und Einigung.
Kann ein Ehepartner das Haus allein verkaufen?
Das hängt von Eigentumsform und Güterstand ab. Lassen Sie es von einer Fachperson für Familienrecht prüfen.
Was passiert mit der Hypothek?
Sie wird entweder neu geregelt oder bei einem Verkauf beendet. Fragen Sie die Bank nach Kosten und Fristen.
Wie wird der Erlös aufgeteilt?
Meist hälftig, doch Eigengut und Investitionen können das Ergebnis verändern. Der Anwalt rechnet es mit Ihnen durch.
Fällt Grundstückgewinnsteuer an?
Unter Ehegatten wird sie aufgeschoben, bei einem Verkauf an Dritte fällt sie in der Regel an. Details klärt der Treuhänder.
Wer darf bis zum Verkauf im Haus wohnen?
Das regelt die Vereinbarung oder das Gericht. Bei Alleineigentum ist ein befristetes Wohnrecht des anderen Partners möglich. Fragen Sie Ihren Anwalt.
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