Steuerberatung für Immobilienbesitzer im Aargau

Steuerfragen zu Ihrer Liegenschaft gemeinsam mit taxum klären

Rund um Immobilien im Aargau stellen sich viele Steuerfragen, vom Eigenmietwert über den Abzug von Unterhaltskosten bis zur Erbteilung. Für diese Fragen arbeite ich mit der Steuerberatung taxum AG in Zürich zusammen. Sie melden sich einfach bei mir, ich kläre Ihr Anliegen und bringe Sie mit den Fachleuten von taxum zusammen.

  • Ein Ansprechpartner für Immobilie und Steuern
  • Steuererklärung und Steuerberatung durch taxum
  • Erstes Gespräch mit mir kostenlos

Starke Partner. Maximale Reichweite.

Über Jürg Furter

Ein Ansprechpartner, auch bei Steuerfragen

Sie müssen nicht selbst eine Steuerberatung suchen. Sie schildern mir Ihre Situation, ich kläre, worum es geht, und stelle den Kontakt zu taxum AG her. So bleiben Bewertung, Finanzierung und Steuern aufeinander abgestimmt, und Sie haben bei mir weiterhin einen festen Ansprechpartner.

Individuelle Betreuung:
Ich höre zu und handle in Ihrem Interesse.

Schnelle Reaktion:
Keine Warteschleifen, direkter Kontakt.

Hohe Abschlussqualität:
Sauber aufbereitete Dossiers.

Marktkenntnis:
Realistische Preiseinschätzungen statt leere Versprechen.

Mann in dunklem Anzug und Brille, der nachdenklich mit der Hand am Kinn steht vor einem hellen Hintergrund.
Geschäftsperson zeigt auf einen Vertrag und hält einen Stift über ein Architekturmodell auf einem Tisch mit Laptop.
Steuern und Immobilien

Steuerberatung für Immobilien im Aargau mit taxum

Wer im Aargau eine Liegenschaft besitzt, hat jedes Jahr mit Steuern zu tun. Der Eigenmietwert zählt zum Einkommen, Schuldzinsen und Unterhaltskosten lassen sich abziehen, und die Liegenschaft gehört zum Vermögen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Eigenmietwert im Aargau 62 Prozent der Marktmiete für die Kantons- und Gemeindesteuern. Eine Liegenschaftssteuer kennt der Kanton Aargau nicht.

Wann sich eine Steuerberatung lohnt

Steuerfragen tauchen oft bei grösseren Schritten auf. Beim Kauf eines Eigenheims geht es darum, wie Hypothek, Amortisation und Vorsorge zusammenspielen. Bei einer grösseren Renovation stellt sich die Frage, welche Kosten als Unterhalt abziehbar sind. Bei einer Erbschaft oder Schenkung braucht es eine saubere Grundlage für alle Beteiligten. Und wer aus dem Ausland in den Aargau zieht oder die Schweiz verlässt, hat oft Fragen über die Grenze hinaus.

Dazu kommt der Systemwechsel beim Eigenmietwert. Er fällt auf den 1. Januar 2029 weg, so hat es der Bundesrat festgelegt. Bis Ende der Steuerperiode 2028 bleibt alles wie heute. Danach entfällt für das selbstbewohnte Eigenheim grundsätzlich auch der Abzug der Schuldzinsen. Ob sich eine Amortisation oder eine Renovation vorher lohnt, gehört in die persönliche Steuerplanung. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zum Eigenmietwert im Aargau.

So arbeite ich mit taxum zusammen

Die taxum AG ist eine Steuerberatung mit Sitz an der Bahnhofstrasse in Zürich. Das Team um die Gründerin und Steuerberaterin Julia Tatje hat sich auf Steuererklärungen für Privatpersonen, Selbständige und international mobile Kunden spezialisiert. Es berät auch bei der Optimierung der Steuerlast, bei der Planung künftiger Investitionen und bei Fragen rund um Wohneigentum.

Für Sie bleibt der Weg einfach. Sie melden sich bei mir, am Telefon unter 079 903 87 87 oder über das Kontaktformular. Ich höre mir Ihre Situation an und kläre, ob es um die Immobilie, die Finanzierung oder um Steuern geht. Bei Steuerfragen stelle ich mit Ihrem Einverständnis den Kontakt zu taxum her. Das erste Kennenlernen und die Besprechung Ihrer Situation bei mir sind kostenlos.

Erbschaft, Schenkung und Steuerwert

Geht eine Liegenschaft an die nächste Generation, sind Nachkommen im Aargau von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für Konkubinatspartner und weitere Erben gelten andere Regeln. Massgebend für diese Steuer ist der Vermögenssteuerwert und nicht der Marktwert. Für eine faire Teilung unter Geschwistern braucht es trotzdem eine neutrale Bewertung. Die wichtigsten Regeln finden Sie im Ratgeber zur Erbschaftssteuer im Aargau. Ihren Richtwert für eine Finanzierung berechnen Sie mit dem Hypothekenrechner.

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Melden Sie sich bei mir. Ich kläre Ihr Anliegen persönlich und stelle bei Bedarf den Kontakt zu meinem Partner taxum AG her.

Lächelndes Paar, das einer Frau bei einem Treffen die Hand schüttelt, an einem Holztisch mit Dokumenten und einer Brille.

Das sagen Eigentümer & Käufer über ATANOS

Fragen zur Steuerberatung mit taxum

Was Eigentümer im Aargau vor einer Steuerberatung häufig wissen möchten.

Wie komme ich zu einer Beratung bei taxum?

Melden Sie sich bei mir, am Telefon unter 079 903 87 87 oder über das Kontaktformular. Ich kläre Ihr Anliegen und stelle mit Ihrem Einverständnis den Kontakt zu taxum AG her.

Macht taxum auch meine Steuererklärung?

Ja. Die taxum AG hat sich auf Steuererklärungen für Privatpersonen, Selbständige und international mobile Kunden spezialisiert. Dazu gehören auch die Angaben zu Ihrer Liegenschaft, vom Eigenmietwert bis zu den Unterhaltskosten.

Kostet das erste Gespräch bei Ihnen etwas?

Nein. Das erste Kennenlernen und die Besprechung Ihrer Situation bei mir sind kostenlos. Ob und wie Sie danach mit taxum AG weiterarbeiten, entscheiden Sie selbst.

Muss ich im Aargau eine Liegenschaftssteuer bezahlen?

Nein. Der Kanton Aargau erhebt keine Liegenschaftssteuer. Ihre Liegenschaft wirkt sich aber auf die Einkommens- und die Vermögenssteuer aus, etwa über den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert.

Was passiert mit dem Eigenmietwert ab 2029?

Er fällt für selbstbewohntes Wohneigentum weg. Gleichzeitig entfällt für das eigene Zuhause grundsätzlich der Abzug der Schuldzinsen. Ob Sie vorher amortisieren oder renovieren sollten, klären Sie am besten in einer Steuerberatung.

Hilft taxum auch bei Fragen über die Landesgrenze hinaus?

Ja. Die taxum AG kennt sich mit grenzüberschreitenden Steuerfragen aus und betreut auch international mobile Kunden. Das hilft etwa bei einem Zuzug in den Aargau oder einem Wegzug aus der Schweiz.

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