Erbschaftssteuer im Kanton Aargau
Liegenschaft geerbt? Klarheit zu Steuern und Verkauf
Im Aargau sind Ehegatten, Nachkommen und Eltern von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Alle anderen zahlen je nach Steuerklasse Sätze zwischen 4 und 32 Prozent. Ich zeige Ihnen, was das für Ihr Erbe bedeutet und wie Sie eine geerbte Liegenschaft sinnvoll verkaufen oder behalten.
- Kostenloses Erstgespräch zu Übernahme oder Verkauf
- Begleitung von Erbengemeinschaften bis zum Notar
- Persönlich betreut von Rombach bei Aarau aus
Für die Erbteilung unter Geschwistern braucht es einen realistischen Marktwert. Ich liefere Ihnen dafür eine fundierte Einschätzung.
Wer das Elternhaus übernehmen will, braucht oft eine neue Hypothek. Ich prüfe mit Ihnen Tragbarkeit und Konditionen.
Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse. Ich begleite alle Erben von der Bewertung bis zur Beurkundung beim Notar.
Starke Partner. Maximale Reichweite.














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Unterstützung für Erben im Aargau
Ob Sie die Liegenschaft behalten, übernehmen oder verkaufen möchten, ich begleite Sie und Ihre Miterben in jedem Schritt.
Immobilienverkauf
Verkauf geerbter Häuser und Wohnungen im ganzen Aargau, abgestimmt mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft.
Immobilienbewertung
Neutrale Werteinschätzung für die Erbteilung. Bei Verkaufsabsicht kostenlos, sonst CHF 650 für ein Einfamilienhaus und CHF 950 für ein Mehrfamilienhaus.
Hypothek & Finanzierung
Finanzierung für Erben, die das Elternhaus übernehmen und ihre Geschwister auszahlen möchten.
Ein Ansprechpartner für die ganze Erbengemeinschaft
Erbschaften sind oft emotional, gerade wenn es um das Elternhaus geht. Ich höre allen Beteiligten zu, schaffe mit einer realistischen Bewertung eine sachliche Grundlage und kümmere mich um den Verkauf, wenn Sie sich dafür entscheiden. Dabei stütze ich mich auf über 20 Jahre Erfahrung im Aargauer Immobilienmarkt.
Individuelle Betreuung:
Ich höre zu und handle in Ihrem Interesse.
Schnelle Reaktion:
Keine Warteschleifen, direkter Kontakt.
Hohe Abschlussqualität:
Sauber aufbereitete Dossiers.
Marktkenntnis:
Realistische Preiseinschätzungen statt leere Versprechen.


Erbschafts- und Schenkungssteuer im Aargau im Überblick
Im Kanton Aargau zahlt nicht der Nachlass die Steuer, sondern die Person, die etwas erhält. Massgebend ist der Wohnsitz der verstorbenen oder schenkenden Person im Aargau, bei Liegenschaften der Ort, an dem das Grundstück liegt. Geregelt ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Aargau im Steuergesetz in den Paragraphen 142 bis 151. Im Alltag ist im Aargau oft kurz von der Erbsteuer die Rede, gemeint ist dieselbe Steuer.
Wer im Aargau keine Erbschaftssteuer zahlt
Steuerfrei sind Ehegatten und eingetragene Partner, Kinder, Enkel und weitere Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder. Auch Eltern, Stief- und Pflegeeltern sind befreit. Bei Pflegeverhältnissen muss die Beziehung mindestens zwei Jahre bestanden haben. Gelegenheitsgeschenke bis CHF 5'000 bleiben für alle steuerfrei.
Steuerklassen der Erbschaftssteuer im Aargau
Für alle anderen kennt die Erbschaftssteuer im Aargau drei Klassen. In Klasse 1 sind Personen, die mindestens fünf Jahre mit der verstorbenen Person zusammengewohnt haben. Im Konkubinat gilt deshalb nach fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt Klasse 1, bei kürzerem Zusammenleben Klasse 3. Geschwister zahlen im Aargau Erbschaftssteuer nach Klasse 2, zusammen mit den Grosseltern. In Klasse 3 sind alle übrigen, etwa Nichten, Neffen und Freunde.
Tabelle der Erbschaftssteuer im Aargau
Der Tarif der Erbschaftssteuer im Aargau ist ein Stufentarif. Jede Tranche des Vermögensanfalls wird mit ihrem eigenen Satz in Prozent besteuert, wie diese Tabelle zeigt.
- Erste CHF 120'000 mit 4 % in Klasse 1, 6 % in Klasse 2 und 12 % in Klasse 3
- Weitere CHF 60'000 mit 6 %, 12 % und 20 %
- Weitere CHF 60'000 mit 7 %, 15 % und 22 %
- Weitere CHF 60'000 mit 7,5 %, 18 % und 24 %
- Weitere CHF 60'000 mit 7,5 %, 19 % und 26 %
- Weitere CHF 120'000 mit 8 %, 20 % und 28 %
- Weitere CHF 240'000 mit 8,5 %, 21 % und 30 %
- Weitere CHF 240'000 mit 8,5 %, 22 % und 31 %
- Teil über CHF 960'000 mit 9 %, 23 % und 32 %
Einen persönlichen Freibetrag kennt die Erbschaftssteuer im Aargau nicht. Liegt die Steuer unter CHF 240, wird sie nicht erhoben. Für eine Schenkung fallen im Aargau dieselben Steuern an wie für ein Erbe, mit denselben Klassen und Sätzen.
Berechnung der Erbschaftssteuer an einem Beispiel
Wie hoch die Erbschaftssteuer im Aargau ausfällt, zeigt ein Erbe von CHF 500'000. In Klasse 1 beträgt die Steuer CHF 32'900, das sind 6,58 Prozent. Erbt ein Bruder oder eine Schwester denselben Betrag, beträgt die Höhe der Erbschaftssteuer im Aargau CHF 73'800 oder 14,76 Prozent. In Klasse 3 sind es CHF 109'200 oder 21,84 Prozent.
Rechner für Erbschafts- und Schenkungssteuer
Einen Online-Rechner bietet der Kanton nicht an. Als Rechner für die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer im Aargau dient eine Excel-Datei, die Sie auf ag.ch herunterladen können. Damit ermitteln Sie die mutmasslich geschuldete Steuer. Verbindlich ist erst die Veranlagung durch das Kantonale Steueramt.
Was bei einer geerbten Liegenschaft gilt
Für die Erbschaftssteuer wird eine Aargauer Liegenschaft zum Vermögenssteuerwert angerechnet, nicht zum Marktwert. Beim Erbgang selbst fällt keine Grundstückgewinnsteuer an, sie wird aufgeschoben. Verkaufen Sie später, rechnet das Steueramt mit dem Kaufpreis und der Besitzdauer der Eltern. Nach langer Besitzdauer sinkt der Satz der Grundstückgewinnsteuer im Aargau bis auf 5 Prozent. Bereits bezahlte Erbschaftssteuer zählt dabei zu den Anlagekosten.
Ob Verkauf oder Übernahme durch ein Geschwister, eine realistische Bewertung der Liegenschaft ist der beste Startpunkt. Für die steuerliche Beurteilung Ihres Falls sind das Kantonale Steueramt oder eine Steuerfachperson die richtige Stelle.
Fragen zur geerbten Liegenschaft?
Übernehmen, vermieten oder verkaufen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir die nächsten Schritte für Ihre Erbengemeinschaft, vor Ort oder digital.

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Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer im Aargau
Antworten rund um Erbschaft, Schenkung und den Verkauf geerbter Liegenschaften im Kanton Aargau.
Nein. Nachkommen sind im Aargau vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das gilt auch für Stief- und Pflegekinder, wenn das Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre gedauert hat. Ebenfalls befreit sind Ehegatten, eingetragene Partner und die Eltern.
Konkubinatspartner sind nicht befreit. Haben sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit der verstorbenen Person im gleichen Haushalt gelebt, gilt die günstigste Steuerklasse 1 mit Sätzen von 4 bis 9 Prozent. Sonst fallen sie in Klasse 3 mit Sätzen von 12 bis 32 Prozent.
Grundlage ist der Vermögenssteuerwert der Liegenschaft, nicht der Preis, den Sie bei einem Verkauf erzielen würden. Seit der Neubewertung 2025 wird der Steuerwert vom Verkehrswert abgeleitet, liegt aber darunter.
Beim Erbgang nicht, die Steuer wird aufgeschoben. Erst wenn Sie die Liegenschaft verkaufen, wird der Gewinn besteuert. Massgebend sind dann der Erwerbspreis und die Besitzdauer der verstorbenen Person. Nach 25 vollen Besitzjahren beträgt der Satz noch 5 Prozent.
Einen persönlichen Freibetrag kennt der Aargau nicht. Steuerfrei sind aber Gelegenheitsgeschenke bis CHF 5’000, und eine Steuer unter CHF 240 wird nicht erhoben. Mehrere Zuwendungen derselben Person innert fünf Jahren werden zusammengerechnet.
Am Anfang steht eine realistische Bewertung, damit alle Erben vom gleichen Wert ausgehen. Danach übernehme ich Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen und halte alle Beteiligten auf dem gleichen Stand. Mein Honorar wird erst fällig, wenn der Verkauf beim Notar beurkundet ist.
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