Eigenmietwert im Kanton Aargau
Eigenmietwert und Hypothek richtig planen
Heute versteuern Aargauer Eigentümer 62 Prozent der Marktmiete als Eigenmietwert. Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert schweizweit weg, und mit ihm die meisten Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt. Ich zeige Ihnen, was das für Ihre Hypothek und Ihre Liegenschaft bedeutet.
- Hypothek persönlich prüfen und neu planen
- Kostenlose Bewertung bei Verkaufsabsicht
- Beratung aus einer Hand in Rombach bei Aarau
Seit der Neubewertung 2025 gelten im Aargau neue Steuerwerte. Eine Marktbewertung zeigt Ihnen, wo Ihre Liegenschaft wirklich steht.
Mit dem Wegfall der Schuldzinsabzüge ab 2029 lohnt sich ein neuer Blick auf Ihre Hypothek und Ihre Amortisation.
Wer ohnehin über einen Verkauf nachdenkt, plant am besten mit Blick auf Steuern, Markt und den eigenen Zeitplan.
Starke Partner. Maximale Reichweite.














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Beratung für Eigentümer im Aargau
Eigenmietwert, Hypothek und Wert der Liegenschaft hängen zusammen. Ich betrachte alle drei gemeinsam mit Ihnen.
Immobilienverkauf
Verkauf Ihrer Liegenschaft im Aargau, wenn die neue Steuerlage oder Ihre Lebenssituation einen Wechsel nahelegt.
Immobilienbewertung
Realistische Marktbewertung als Vergleich zum neuen Steuerwert, bei Verkaufsabsicht ohne Kosten.
Hypothek & Finanzierung
Überprüfung Ihrer bestehenden Hypothek und Planung der Amortisation vor dem Systemwechsel 2029.
Steuern, Hypothek und Wert zusammen gedacht
Viele Eigentümer schauen auf den Eigenmietwert allein. Dabei entscheidet das Zusammenspiel von Hypothek, Amortisation und Wert der Liegenschaft, ob sich eine Veränderung lohnt. Ich habe meine Laufbahn in der Finanzierung begonnen und kenne beide Seiten, die Immobilie und die Hypothek.
Individuelle Betreuung:
Ich höre zu und handle in Ihrem Interesse.
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Keine Warteschleifen, direkter Kontakt.
Hohe Abschlussqualität:
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Realistische Preiseinschätzungen statt leere Versprechen.


So funktioniert der Eigenmietwert im Aargau
Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, versteuert heute einen fiktiven Mietertrag, den Eigenmietwert. Im Kanton Aargau beträgt er seit 1. Januar 2025 62 Prozent der Marktmiete, also des Mietzinses, den Sie bei einer Vermietung an Dritte erzielen könnten. Grundlage ist die allgemeine Neubewertung der Liegenschaften mit Wertbasis 2024.
Berechnung des Eigenmietwerts im Aargau
Für die Berechnung des Eigenmietwerts im Aargau ist die Marktmiete Ihrer Liegenschaft der Ausgangspunkt. Davon zählen für die Kantons- und Gemeindesteuern 62 Prozent. Ein vereinfachtes Beispiel. Liegt die Marktmiete bei CHF 2'500 pro Monat, also CHF 30'000 im Jahr, beträgt der Eigenmietwert CHF 18'600. Für die direkte Bundessteuer kommt ein Zuschlag von 12,9 Prozent dazu, das ergibt rund CHF 21'000.
Einen Online-Rechner für den Eigenmietwert im Aargau gibt es nicht. Seit der Neubewertung erhalten Eigentümer eine Verfügung der Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramts. Darin stehen der Mietwert unter «Mietwert Total» und der Verkehrswert, gültig ab 1. Januar 2025. Der Versand hat im Herbst 2025 begonnen und verteilt sich über zwei Jahre.
Tabelle zum Eigenmietwert im Aargau
Diese Tabelle fasst die wichtigsten Werte bis zur Abschaffung zusammen.
- Eigenmietwert für Kanton und Gemeinde 62 % der Marktmiete
- Zuschlag für die direkte Bundessteuer 12,9 %, rechnerisch rund 70 % der Marktmiete
- Pauschale für den Unterhalt 10 % bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 % bei älteren Gebäuden
- Wertbasis 2024, danach Neubewertung alle fünf Jahre
- Wegfall des Eigenmietwerts ab 1. Januar 2029
Im Gegenzug zum Eigenmietwert können Sie heute Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Eine Liegenschaftssteuer erhebt der Aargau nicht.
Anpassung mit der Neubewertung 2025
Mit der Neubewertung 2025 wurde der Eigenmietwert aller Liegenschaften neu festgelegt. Vorher galten im Kanton Aargau die Wertbasis 1998 und ein Satz von 60 Prozent der Marktmiete. Das Verwaltungsgericht entschied am 16. September 2020, dass diese 60 Prozent in jedem einzelnen Fall eingehalten sein müssen. Heute gelten 62 Prozent, damit die bundesrechtliche Mindestgrenze von 60 Prozent in jedem Fall erfüllt ist. Sind Sie mit dem neuen Wert nicht einverstanden, können Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache gegen die Verfügung erheben.
Abschaffung ab 2029
Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk den Systemwechsel mit 57,7 Prozent Ja angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Ab dann entfällt der Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum. Gleichzeitig fallen der Unterhaltsabzug für das eigene Zuhause und weitgehend der Schuldzinsabzug weg. Schuldzinsen bleiben nur noch im Verhältnis zu vermieteten Liegenschaften abziehbar.
Wer erstmals Wohneigentum kauft, erhält während zehn Jahren einen Ersterwerberabzug. Er beträgt anfänglich höchstens CHF 10'000 für Ehepaare und CHF 5'000 für alle anderen und sinkt jedes Jahr um 10 Prozent. Kantone dürfen den Abzug für Energiesparmassnahmen noch bis längstens 2050 beibehalten, der Regierungsrat Aargau schlägt das in seinem Anhörungsbericht vor.
Was Eigentümer bis 2028 prüfen sollten
Bis Ende 2028 gelten die heutigen Regeln. Die Zeit bis dahin eignet sich, um Hypothek und Amortisation zu überprüfen und geplante Renovationen zeitlich sinnvoll einzuordnen. Gerne rechne ich Ihre Situation mit Ihnen durch, zum Beispiel ausgehend vom Hypothekenrechner mit Richtwert. Für Fragen zur Steuererklärung ist das Gemeindesteueramt die richtige Anlaufstelle.
Hypothek vor 2029 neu planen
Ab 2029 fällt der Schuldzinsabzug weitgehend weg. Berechnen Sie Ihre Hypothek in 60 Sekunden oder besprechen Sie Amortisation und Laufzeit direkt mit mir.

Das sagen Eigentümer & Käufer über ATANOS
Fragen zum Eigenmietwert im Aargau
Die wichtigsten Antworten zum heutigen Eigenmietwert und zum Systemwechsel ab 2029.
Seit 1. Januar 2025 beträgt der Eigenmietwert für die Kantons- und Gemeindesteuern 62 Prozent der Marktmiete. Für die direkte Bundessteuer kommt für die Steuerperiode 2025 ein Zuschlag von 12,9 Prozent dazu.
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Bis und mit Steuerperiode 2028 gelten die heutigen Regeln mit Eigenmietwert und Abzügen.
Für das selbstbewohnte Eigenheim grundsätzlich nicht mehr. Abziehbar bleiben Schuldzinsen nur im Verhältnis der vermieteten Liegenschaften zum gesamten Vermögen. Ersterwerber erhalten während zehn Jahren einen sinkenden Sonderabzug.
Auch bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften entfällt der Eigenmietwert. Dafür dürfen Kantone neu eine besondere Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften erheben. Ob der Aargau das tut, ist noch offen.
Das hängt von Zinsen, Eigenmitteln, Vorsorge und Ihren Plänen ab. Mit dem Wegfall des Schuldzinsabzugs verschiebt sich die Rechnung für viele Eigentümer. Ich rechne verschiedene Varianten gerne mit Ihnen durch.
Nein. Der Kanton Aargau verzichtet auf eine Liegenschaftssteuer. Bei einem Verkauf fällt dagegen die Grundstückgewinnsteuer an, deren Satz mit der Besitzdauer sinkt.
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